Responsa
Responsa (Nom. Pl. zu lat. responsum = Antwort, Rechtsbescheid). Im Falle, dass Autoritäten jüdischer Gemeinden eine religionsgesetzliche Frage nicht klären konnten oder in einem fraglichen Fall die Verantwortung für eine Entscheidung nicht übernehmen wollten, wandten sie sich an überregional anerkannte Rechtsgelehrte, um von diesen ein klärendes Gutachten einzuholen. Die Frage wurde schriftlich niedergelegt und von einem autorisierten Gesandten (Schelichim de-Rabbanan = Bote unseres Meisters) dem Adressaten überbracht. Dieser fertigte eine schriftliche Stellungnahme und sandte sie – womöglich mit dem gleichen Boten – zurück. Der Hilfe suchenden Gemeinde stand es frei, die Entscheidung anzunehmen, oder ein neues Gutachten von dem gleichen oder einem anderen Gelehrten anzufordern. Die schriftlichen Stellungnahmen wurden gesammelt und bildeten eine eigene Literaturgattung, die große Bedeutung für die Entwicklung der rabbinischen Rechtsauslegung erlangte.
Einer der bedeutendsten rabbinischen Rechtsgutachter des deutschen MA. war ®Meir von Rothenburg (1215-93), von dem sich mehr als 1.500 responsa erhalten haben.