Richtermahl

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Richtermahl. Ma. Gerichtssitzungen dauerten, zur möglichst intensiven Nutzung des Termins, üblicherweise vom frühen Morgen bis zur Abenddämmerung. Um Richter und Schöffen bei Kräften zu halten, kam der Brauch des gemeinsamen "Richtermahls" auf, bei dem zu Lasten der eingegangenen Bußgelder – oft unter Einbeziehung der Beklagten – gezehrt und getrunken wurde. Mancherorts ging die Zehrung auch zu Lasten beider streitender Parteien. Besonders bei Niedergerichten entartete das Mahl gelegentlich zur Zecherei. Der Brauch des Richtermahls scheint noch im sma. ®Gerichtsspiel auf:

"Zwen groß weck uns trag herzu,
Das wir do zum anpiß haben,
Damit wir uns alsant thun laben ..."