Ritterbünde

Aus Mittelalter-Lexikon
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Ritterbünde. Zur gegenseitigen Hilfe bei Fehden und um ihre Privilegien gegen die landesherrschaftlichen und städtischen Machtansprüche besser verteidigen zu können, schlossen sich besonders in Südwest-Deutschland im 14. und 15. Jh. Ritterbürtige zu Vereinigungen, den Ritterbünden, zusammen. Ritterbünde firmierten in Anlehnung an Wappenzeichen, allegorische Bezüge oder auch Schimpfnamen als "die mit den roten Ärmeln" (1331), "mit dem schwerte" (1370), "Kroner" (1372), "Sterner" (Hessen, 1372), "St. Georg" (1375), "Löwengesellschaft" (1379), "Benglerbund" (Westfalen, 1392), "St. Jörgenschild" (1406), "die vom Luchs" (Hessen, 1410). An der Lahn entstand der Bund der "Hörner", in Süddeutschland die Gesellschaft "vom brimmenden Löwen". Die Ritterbünde mussten nach ihrer Niederlage im Kampf gegen den Rheinischen und Schwäbischen Städtebund in einen Landfrieden einwilligen und lösten sich danach auf. Die von Fürsten und Kaisern gestifteten Ritterbünde hatten eher den Charakter repräsentativer und gesellschaftlicher Klubs. Otto der Fröhliche stiftete 1341 in Wien die „Gesellschaft der Templeisen“, Karl IV. 1355 in Nürnberg den „Orden vom Fürspan“, Markgraf Friedrich II. von Brandenburg 1440 den „Schwanenorden“. Die Ordensabzeichen der Gesellschaften zu tragen war Pflicht, Nichttragen wurde mit Bußzahlung geahndet.
Die ®Reichsritterschaft bekam 1422 von Kaiser Sigmund das Recht zugesprochen, sich in Bünden zu korporieren.