Sakramentshäuschen
Sakramentshäuschen. Schrein zur Aufbewahrung und verehrenden Betrachtung (Augenkommunion) des Allerheiligsten - des Leibes und Blutes Christi - in den Kirchen. Ursprünglich über dem Altar, seit dem 12. Jh. an der Nordwand des Chors angebracht. Seit dem 14. Jh. in der Form eines aus einem Pfeiler oder aus der Wand der Evangelienseite hervortretenden oder turmartig freistehenden "Häuschens" aus Stein, seltener aus Holz oder Bronze. Die gotischen und spätgotischen Sakramentshäuschen bedienen sich der Formelemente got. Architektur mit filigranem Maßwerk, spitzem Helmaufbau, Fialen, Kreuzblumen usf. Beispiele: im Münster zu Ulm (1467 - 71; aus Stein, 28 m hoch), in St. Lorenz zu Nürnberg (1493 - 1496; von Adam Krafft aus Vacher Sandstein geschnitten; 20,11 m hoch), im Regensburger Dom (15 m hoch), in der Marienkirche in Lübeck (1479, aus Bronze, 9,5 m hoch), in der Johanneskirche in Crailsheim (um 1500), in der Michaelskirche in Schwäbisch Hall (Mitte 15. Jh.), in der ehemaligen Klosterkirche Doberan (11,6 m hoch, Eichenholz, um 1370). Im 17. Jh. wurde infolge eines Konzilsbeschlusses das Sakramentshäuschen durch den weniger aufwendig gestalteten Altartabernakel ersetzt.