Sakrileg
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Sakrileg (mhd. vrevelheit; lat. sacrilegium). Darunter verstand man im FMA. Vergehen gegen Gott oder gegen die göttliche Lehre (z.B. Gotteslästerung, Götzendienst, Aberglaube, Blasphemie). Heiden, Juden und Ketzer wurden als solcher Vergehen eo ipso schuldig erachtet. Als Sakrileg galten ferner verbale oder handgreifliche Angriffe gegen geweihte Personen, Schändung heiliger Stätten, Missbrauch bzw. Raub geweihter Gegenstände (z.B. Hostienfrevel), Meineid, Eidbruch oder Sonntagsarbeit. Das hma. und sma. Kirchenrecht differenzierte die Schwere eines Sakrilegs je nach betroffener Person, Stätte oder Sache und verhängte entsprechend schwere Kirchenstrafen.