Salinenordnung
Salinenordnung. Landesherrliche Verordnungen regelten in den deutschen und österreichischen Salinen Besitz- und Nutzungsrechte, soziale und technische Belange im Sinne effektivsten Betriebs und höchster Gewinnspannen. Älteste Ordnungen dieser Art, welche Vorbildfunktion für die sma. Ordnungen hatten, waren die von Reichenhall (1285), Hall/Tirol (13. Jh.), Hallstadt (1311) und Schwäbisch-Hall (1358). Derartige Ordnungen belegen in hervorragender Weise Vermessungstechnik, technische Ausstattung, Arbeitsabläufe, Aufgaben der einzelnen Arbeitskräfte, Abmessungen von Schächten, Stollen, Siedehäusern usw. Je größer der landesherrliche Einfluss auf den Betrieb einer Saline war, desto schneller wurden technische Neuerungen per Dekret eingeführt. In eher dezentral geführten Salinen mit vielen kleinen Pfanneignern – wie etwa in Lüneburg oder in Schwäbisch-Hall – wurden Neuerungen mit dem Argument abgelehnt, dass die traditionelle Art der Salzgewinnung schon jahrhundertelang erprobt und nicht verbesserungswürdig sei.