Schönbartlaufen

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schönbartlaufen (volksetymolog. Umdeutung von mhd. schembart = Gesichtsmaske, deren bestimmender Bestandteil die Nachbildung eines Bartes war; zu mhd. scheme = Maske, Larve). Das sog. Schönbartlaufen war 1349 von Kaiser Karl IV. der Nürnberger Metzger- und Messererzunft als Fastnachtslustbarkeit per Privileg gestattet worden. Der jährliche, von kostümierten Tänzergruppen und Schauwagen aufgeführte Maskenumzug war jedoch stets von Ausschreitungen (ungeheur geschrey uf den gassen“, „ettliche lauffen nackend on alle scham gar entplößt durch die statt“.) begleitet, sodass er 1539 vom Nürnberger Rat wieder untersagt werden sollte. ("Wir burgermeister und rate der statt Nuremberg gebieten, daz sich hinfüro nyemantz ihre antlitz mit keinerley sachen verstellen oder vermachen, daz sie wol erkenntlich sein mögen.“) Die Schembartläufe der Jahre 1449 bis 1539 wurden in eigenen Handschriften zeitlich geordnet, mit namentlicher Nennung vieler Teilnehmer und reich illustriert festgehalten.
(s. Fasnacht)