Schaub

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Schaub (ahd. scoub, mhd. schoup = Garbe, Strohbund, Bündel; je nach Gebiet und Zeit waren auch die mhd. Bezeichnungen wisch und wife[l] und das mndd. bake gebräuchlich). Als altes Rechtszeichen war der Schaub Ausdruck herrschaftlicher Banngewalt. Davon leitete sich sein Gebrauch als Grenz- und Flurzeichen ab, sowie als Wahrzeichen der Schankgerechtigkeit und der Marktfreiheit und als Verbotszeichen, das Wege oder Weiden sperrte. Unter verschouben verstand man „ein Grundstück zum Zwecke der Pfändung sperren“. Das Umkehren des schoubes war ein Zeichen der Besitzergreifung. Ein ausgesteckter Strohwisch signalisierte, dass eine Ware zum Verkauf stand. Ein brennender Strohwisch zeigte Gefahr an.