Scheinbuße

Aus Mittelalter-Lexikon
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Scheinbuße (Scheinstrafe). Leuten stark geminderten Rechtsstandes stand nach dem Sachsenspiegel – und dem diesem hierin folgenden Schwabenspiegel – bei Schädigung durch Personen besseren Rechts lediglich eine symbolische Buße zu. Spielleute etwa durften sich bei Körperverletzung durch einen rechtlich besser Gestellten am Täter nur dadurch rächen, dass sie einen Schlag gegen den Hals von dessen Schatten an der Wand führten (Schattenstrafe). Als Scheinstrafen werden auch ein geringes Fuder Heu oder "der Blink von einem Kampfschild gegen die Sonne" genannt. Zwei Ruten und eine Schere (die schimpflichen Werkzeuge körperlicher Züchtigung) sind „deren Buße, die ihr Recht mit Diebstahl oder mit Raub oder mit anderen Dingen verwirken.“