Schembartlauf

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schembartlauf (v. mhd. scheme = Maske, Larve und bart – also = Bartmaske; Bartmaskenlauf). Seit 1348/49 ist dieser Nürnberger Fasnachtsbrauch als Privileg der Metzgerzunft belegt. Dabei zogen die Fleischhacker, maskiert und kostümiert, zusammen mit einem "Wilden Mann", der den abziehenden Winter symbolisierte, durch die Stadt. Von 1449 an verpachteten die Metzger das Schembart-Privileg an verschiedene Gruppen, 1458 überließen sie es – wahrscheinlich gegen hohe Abstandszahlung – dem Nürnberger Patriziat. Die Attraktivität des Schembartlaufs war darin begründet, dass allein er von den Einschränkungen und Reglementierungen der Fastnachts-Mummenschanzerei ausgenommen war.
Das Schembartlauf-Recht war den Metzgern von Karl IV. verliehen worden, weil sie als einzige der Nürnberger Zünfte während eines Handwerkeraufstandes gegen die Ratsgechlechter (1349) dem Rat treu geblieben waren. (1539 wurde der Brauch vom städt. Rat verboten, wobei die Verunglimpfung eines dem Volk als Eiferer missliebigen Predigers als Vorwand diente.)