Schenk
Schenk (mhd. schenke, ahd. scenco; von ahd. scenken = zu trinken geben; mlat. buticularius, pincerna, scancio). Der Schenk oder Mundschenk versah eines der vier ®Hofämter. Seine Pflichten bestanden im wesentlichen in der Verwaltung der Getränkekeller und im Vorkosten und Kredenzen bei höfischen Empfängen und Gastereien. Regeln hierzu hat Hinkmar von Reims in seiner "De ordine palatii" zusammengestellt. Seit der Krönung Ottos I. (936) wurden die Hofämter an die vornehmsten der Fürsten vergeben. Seit dem 13. Jh. waren die Erzämter fest an Territorialherrschaften gebunden, hatte der König von Böhmen das königliche Ehrenamt des Erzschenks inne und gehörte zum Gremium der Kurfürsten. An den Höfen der Landesherren war Schenk ein adeliges Ehrenamt.