Schildmauer
Schildmauer (Stirnmauer). Als Schildmauer bezeichnet man eine besonders stark und hoch ausgelegte Befestigungsmauer von Spornburgen, deren Bergseite sie wie ein gewaltiger Schild deckte. Sie war 3 bis 4 m stark, 15 bis 30 m hoch und enthielt oft schmale Gänge, die von hochgelegenen Türen aus erreichbar waren. Schildmauern scheinen von der zweiten Hälfte des 13. Jh. an den Bergfried auf Spornburgen ersetzt zu haben. Beispiele: Schloß Stetten (Künzelsau), Burgruine Stolzeneck (Neunkirchen), Burg Aggstein (Niederösterreich), Burg Herberstein (Steiermark), Burgruine Thomasberg (Niederösterreich), Burg Sigmundskron (bei Bozen), Burg Berneck (Schwarzwald), Burg Scharfeneck (Rheinpfalz), Stolzeneck, Hirschhorn und Freyenstein (Baden), Altweißenstein und Amlishagen (Württemberg), Sterrenberg (am Rhein), Liebenzell (a. d. Nagold), Hohenstein (bei Bad Schwalbach/Hessen).
Als Schildmauer oder Schildwand bezeichnet man auch diejenige Innenwand, an die ein Gewölbe im ®Schildbogen angrenzt.