Schola cantorum

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schola cantorum (lat., = Sängerschule). In der 2. Hälfte des 7. Jh. ist am päpstl. Hof eine Schola cantorum belegt, die für die chorische Ausgestaltung der Pontifikalliturgie und die Ausbildung der Sänger zuständig war. Sie bestand obligatorisch aus einer Gruppe von Knaben und sieben Erwachsenen. Von den Letzteren fingierten drei als Solisten, die anderen als Nebensänger (paraphonista). Die Liturgiereform Papst Urbans II. (1088-1099) machte den Chorgesang für den gesamten röm. Klerus obligatorisch. Während des päpstl. Exils in Avignon ging die Bedeutung der röm. Schola zugunsten der Kapelle zurück, der Sänger und Komponisten aus dem niederld.-frz. Raum angehörten. Nach dem Vorbild der päpstl. Schola bildeten sich an den röm. Stationskirchen, später auch anderswo an größeren Kirchen und Klöstern Gesangsschulen, die der Schulung von Sängerknaben für die Ausführung liturgischer Gesänge (Messe, Offizium) sowie dem allgemeinen Schulunterricht dienten. Als bedeutendste gelten die Schulen von Tours, Metz und St. Gallen. Die Bezeichnung für die Institution "Gesangsschule" ging auf den für den Sängerchor reservierten Platz im Altarraum, später auch auf die Gruppe der Ausführenden über.