Schreimann

Aus Mittelalter-Lexikon
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Schreimann (mhd. schreiman, Pl. -liute). Einer, der auf den Notschrei (das ®Gerüfte) einer gewaltsam angegriffenen Person herbeigeeilt und bereit ist, das Verbrechen (meist nur mehr die Spuren der Gewalttat) zu bezeugen, den Täter zu verfolgen und festzunehmen. Nichtbefolgung eines Hilfegeschreis zog schwere Strafe nach sich.