Schwurbrief
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Schwurbrief (Schwörbrief). Schriftlich niedergelegte, beschworene und besiegelte Statuten zur Regelung der Angelegenheiten einer Gemeinschaft von Kaufleuten, Patriziern oder Bürgern. Aus Schwurbriefen gingen häufig städtische Ratsverfassungen (Stadtbriefe, Friedebriefe) hervor, so z.B. in Straßburg (1270), Mainz (1300), Ulm (1345), Köln (1396), Braunschweig (1446) oder Aachen (1450). Satzungen dieser Art kamen häufig im Anschluss an Aufstände gegen die Stadtherrschaft zustande und wurden bei bestimmten Terminen, etwa bei der Wahl eines neuen Bürgermeisters oder einem jährlichen Schwörtag, vor der versammelten Bürgerschaft verlesen und erneut beschworen.