Sedisvakanz
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Sedisvakanz (lat., = Unbesetztheit des Stuhls). War der Amtssitz eines Papstes oder eines Bischofs wegen Tod oder Verzicht verwaist, so nahm das Kardinalskollegium bzw. das Domkapitel die laufenden Amtsgeschäfte wahr. Anstelle des Domkapitels konnte vom Metropoliten auch ein Visitator oder Administrator bestellt werden. Bis zum Amtsantritt des jeweiligen Nachfolgers durften keine wesentlichen Entscheidungen getroffen werden („Sede vacante nihil innovetur“).