Seelhaus
Seelhaus (mhd. sel-hus). Sma. städtische oder private Stftung zur Beherbergung verarmter Frauen aus der mittleren oder unteren Bevölkerungsschicht, die das Bürgerrecht besaßen, keine Heiratsaussichten hatten, nicht ausreichend erwerbsfähig und schon länger ortsansässig waren. Die Frauen (mhd. selnunnen) erlegten ein Aufnahmegeld und wohnten dann mietfrei; sie erhielten aus Vermächtnissen kleine Legate in Geld oder Naturalien, von denen sie ihren gemeinsamen Lebensunterhalt bestritten. Die Hausordnung sah vor, dass sich die Seelfrauen „fromm, treu, friedfertig, dienstbar und untadelig“ verhielten (zit. nach Britta-Juliane Kruse). Ohne Genehmigung des Vorstehers durften keine Fremden im Seelhaus übernachten. Seelfrauen, die sich keinen Verstoß gegen die Hausordnung zuschulde kommen ließen, hatten lebenslanges Wohnrecht. Bei mehrmaligen Verstößen erfolgte Hausverweis bei Einbehaltung des Aufnahmegeldes.
Seelfrauen verrichteten bei der Totenfeier Im Trauerhaus um Gotteslohn oder gegen geringes Entgelt die Totengebete .
Als Beispiel einer solchen Einrichtung sei das 1392 von der Nürnberger Familie Mendel gestiftete Seelhaus angeführt. Die Mendelschen Seelfrauen pflegten kranke Mitglieder sowohl der eigenen Hausgemeinschaft wie der Stifterfamilie, besorgten den Sterbebeistand und die Totenwache und beteten für das Seelenheil der Toten.
Um 1480 gab es in Nürnberg 22 Seelhäuser, in denen jeweils fünf bis acht Seelfrauen lebten.