Semperfreie

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Semperfreie (v. mhd. sempervri; aus sentbaere vri; mlat. homines synodales). Stand der Freien (ursprünglich des gesamten Adels, später nur Angehörige des reichsunmittelbaren Adels), der seinen persönlichen Gerichtsstand nicht vor dem ®Sendgericht, sondern vor der Diözesansynode des Bischofs hatte (daher homines synodales). Seit dem 13. Jh. konnten auch Ministeriale Semperfreie werden.