Städtischer Landbesitz

Aus Mittelalter-Lexikon
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Städtischer Landbesitz. Viele Städte, besonders solche, deren Umland sich schon zum großen Teil im Besitz einzelner Bürger (Patrizier, reiche Kaufleute) oder kirchlicher Institutionen (Klöster, Spitäler) befand, konnten durch gezielte zusätzliche Landerwerbung (Lehen, Kauf, Pfand, Rente) städtische Territorien aufbauen. Wo die städtischen Länder kein geschlossenes Territorium bildeten, bestanden sie aus Dörfern und kleineren Städten in Streulage. Dem Erwerb von Land durch einzelne Bürger oder durch die Städte lagen verschiedene Interessen zugrunde: der Kapitalbedarf adeliger Grundherren, die Land, Leute und Rechte gegen Geld hingaben; das Streben reicher Bürger nach sicherer Geldanlage und nach Erhöhung von Sozialprestige und Kreditwürdigkeit; das Anliegen, die städtische Versorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen zu sichern; der polizeiliche Schutz der Handelsstraßen; die Ausweitung städtischer Landfriedenspolitik; die Hereinnahme der Bewohner des Umlandes in das städtische Bürgerrecht.
Im SMA. stand Nürnberg mit einem städtischen Landbesitz von 1.500 km² an der Spitze der deutschen Stadtstaaten. Es folgten Erfurt (mit 910 km²), Rothenburg (mit 400 km²) und Schwäbisch Hall (mit 330 km²). Über bedeutende Territorien verfügten Frankfurt/M., Augsburg, Ulm, Bern, Zürich und Rottweil, sowie die oberschwäbischen Reichsstädte Memmingen, Überlingen, Ravensburg, Lindau und Kaufbeuren und einige Städte an der Ostseeküste (z.B. Lübeck, Rostock, Stralsund und Greifswald).