Stadtglocken

Aus Mittelalter-Lexikon
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Stadtglocken. Im Laufe des MA. haben die Glocken zunehmend profane „Ämter“ übernommen, in den Städten war das Läuten städt. Glocken auf Rathaus-, Stadt- oder Tortürmen Kommunikationsmittel und kennzeichnendes Symbol der Stadtfreiheit. Das Geläute rief auf Anordnung des Bürgermeisters Bürger und Einwohner zu Gerichts- und Wahlversammlungen, zu Aufkündigung oder Neuverkündung städt. Verordnungen, zu Hilfe bei Verbrechen, Feuersnot oder feindlichen Überfällen. Glockenschlag strukturierte den Tagesablauf, markierte Anfang und Ende von Märkten und Messen und stellte die Öffentlichkeit beim Strafvollzug her. Von Gegnern der Stadtfreiheit wurde das Läuten der Glocke lange bekämpft. Im SMA. richtete sich der Türmer beim Stundenschlagen nach einer Gewichts-Räderuhr („Türmeruhr“, „Turmwächteruhr“; zu sehen im Germanischen Nationalmuseum, Nürnberg), die ihn mit einem Weckzeichen daran erinnerte, die volle Stunde an der Turmglocke anzuschlagen.
(s. Glockenläuten)