Stadttürme
Stadttürme (mhd. wic-hus = Festungsturm, v. mhd. wic = Kampf, Krieg). Zur wirkungsvolleren Verteidigung der Stadtmauern wurden in diese viele Türme eingegliedert. Nach außen vorspringend und die Mauerkrone Überragend gewährten sie den Vorteil, die Mauern seitlich bestreichen und auf die Mauer selbst gelangte Angreifer aus vorteilhafter Höhe bekämpfen zu können. Je größer die Anzahl der Wehrtürme, als desto sicherer wurde die Stadtbefestigung angesehen. So wird verständlich, dass selbst kleinere Städte die Mittel für eine Vielzahl von Türmen aufgebracht haben. Von den größeren Städten hatten Bremen 22, Schwäbisch Hall 30, Halle 40 und Köln 50 Türme – die Tortürme nicht mitgerechnet. Nordhausen soll einschließlich der Tortürme 77 Türme, Nürnberg gar 88 Türme besessen haben.
Weniger fortifikatorische als repräsentative Bedeutung hatten Stadttürme, die im Zentrum der Stadt, meist nahe dem Rathaus gelegen waren und als Träger der Stadtglocke und einer Turmuhr fungierten. Beispiele: der Rote Turm in Halle/Saale, der Rathausturm von Danzig, die freistehenden Belfriede von Breslau, Bunzlau und Hirschfeld, der Perlachturm in Augsburg, die Stadttürme von Straubing und von Lauingen a. d. Donau.
(s. Turm)