Stationarius

Aus Mittelalter-Lexikon
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Stationarius(mlat., zu lat. statio = Werkstatt [des Schreibers]). Bestallter und vereidigter Universitätsangehöriger, der für die Beschaffung für den Lehrbetrieb benötigter Schriften, sowie für deren Vervielfältigung (durch Studenten und Lohnschreiber) und Ausleihe zuständig war. Das Amt ist wahrscheinlich um 1200 entstanden und erstmals in den Satzungen der Universität von Bologna genannt (1259). Der Buchdruck ließ – mit einer bemerkenswerten Verzögerung – den stationarius zu Beginn der Neuzeit überflüssig werden. An seine Stelle trat der Buchhändler.
(s. [[Buchhandel], Pecia]).