Stedinger Bauernschaft
Stedinger Bauernschaft. Stedinger (= Gestadebewohner) nannten sich freie, selbstbewusste Bauern friesisch-niedersächsischer Abstammung in den Marschen an der Unterelbe. Als sie sich 1229 weigerten, dem Bremer Bischof den Kirchenzehnten zu erlegen, schickte dieser ein bewaffnetes Kontingent zur Zwangseintreibung. Die rebellischen Bauern wehrten sich erfolgreich und schlugen die Bischöflichen zurück. Daraufhin erklärte Bischof Gerhard II. die Aufständischen zu Ketzern (1231). Friedrich II. – besorgt wegen des um sich greifenden Ketzerwesens und um die Ruhe im Norden seines Reiches – verschärfte auf dem Reichstag von Ravenna (1232) die Strafandrohung auf Ketzerei. Im Juni 1233 rief Papst Gregor IX. zum Kreuzzug gegen die Stedinger Bauern auf und verfügte die üblichen Kreuzzugsprivilegien (Ablass, Beuterecht). Das erste Kreuzfahrerheer konnten die Bauern noch in die Flucht schlagen (Juli 1233). Von einem zweiten Aufgebot wurden sie jedoch bei Altenesch gestellt (27.05.1234) und nach heftiger Gegenwehr niedergemetzelt. Nach ihrem Sieg zogen die Kreuzfahrer, die sich „pelegrime“ (Pilger) nannten, plündernd und sengend durch die Dörfer der Stedinger. Die Sachsenchronik berichtet: „... unde roweden alle dat land und branden it; man unde wif unde kinder sloch men dot mer den verhundert, unde de men levende veng, de brande men.“ Die Länder der Stedinger fielen größtenteils unter die Herrschaft Oldenburgs.