Steinmetzenbruderschaft
Steinmetzenbruderschaft. Steinmetze, die im Hüttenverband von Kirchenbaustellen arbeiteten, waren ihr Arbeitsleben lang von Baustelle zu Baustelle unterwegs und hatten als nicht-sesshafte keinen Zugang zu örtlichen Zünften. Zur besseren Wahrnehmung ihrer Interessen (Stück- und Tagelöhne, Arbeits- und Ruhezeiten, "Büchsengeld" [soziale Absicherung] usf.) schlossen sie sich zu Bruderschaften zusammen, die mit der Zeit immer umfangreicher wurden. So gründeten die oberdeutschen Steinmetze zwischen Straßburg und Wien 1459 auf einer Zusammenkunft in Regensburg eine Bruderschaft und gaben sich eine Ordnung, gegliedert in drei Teile und 93 Artikel. Die Ordnung regelte Ausgestaltung und Funktion der Bruderschaft, arbeitsrechtliche Bestimmungen (Ausbildung, Arbeitsverhältnisse auf den Hütten), Gerichtsbarkeit und die Abhaltung zentraler Gottesdienste. Die Bruderschaft umfasste alle "teutschen lande" und war in drei Haupthütten-Bezirke unterteilt: den von Straßburg (zuständig für Kurpfalz, Franken, Hessen, Thüringen, Meißen, Sachsen, Schwaben, Süddeutschland), den von Wien (für Österreich, Steiermark, Kärnten, Ungarn) und den von Köln (für Nordwestdeutschland). Die Werkmeister der drei Haupthütten standen dem jeweiligen Bruderschaftsbezirk vor und waren für die Abhaltung von zentralen Gottesdiensten und Tagungen zuständig; sie bestimmten regionale Meister, denen alle übrigen Meister unterstellt waren. Aus den Beiträgen ("Büchsengeld"), die für Meister und Gesellen in unterschiedlicher Höhe vorgeschrieben waren, wurden Gottesdienste und Sozialleistungen finanziert.