Stiftsschule
Stiftsschule. Neben den am Bischofssitz eingerichteten ®Domschulen gab es entsprechende Schulen an Niederstiften. Auch hier waren die Kollegiaten mit Pfründen ausgestattet und bildeten eine rechtliche Körperschaft. Sie lebten ursprünglich nach den Lebensregeln der Regularkanoniker, später auf eher freiere, individualistische Art („weltliche Kollegiatstifte“); so waren sie nicht an die vita communis mit gemeinsamem Schlafraum gebunden, verfügten frei über ihren persönlichen Besitz und konnten ihre Pfründe für längere Zeit verlassen, wenn sie für die Dauer ihrer Abwesenheit einen Vertreter anstellten. (Absenz war ursprünglich nur zum Zwecke einer Pilgerreise gestattet gewesen, wurde bald aber auch für Studienfahrten gewährt.) Waren die Dom- und Stiftsschulen ursprünglich auf die Ausbildung des – fast ausschließlich adligen – Klerikernachwuchses angelegt gewesen, so nahmen die Kollegiatstifte auch bürgerliche Schüler auf; hieraus resultierten zum einen ergiebige Zuwendungen seitens wohlhabender Kaufmannsfamilien und der Stadt, zum andern eine Änderung der Lehrinhalte: von dem lat. Unterricht der Sieben Freien Künste blieb allenfalls das trivium, es dominierte der volkssprachliche Unterricht in Lesen, Schreiben und Rechnen.