Strafpilgerfahrten

Aus Mittelalter-Lexikon
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Strafpilgerfahrten (mlat. peregrinationes poenaliter causa). Vom 7. Jh. an wurden von geistl. Gerichten, vom 9. Jh. an auch zunehmend von weltl. Gerichten viele Delikte mit der Auflage einer Pilgerschaft bestraft, was einer zeitweiligen Verbannung gleichkam. Auf Buß- oder Strafpilgerfahrt wurde auch gnadenhalber, anstelle einer Todesstrafe, erkannt. Die Skala der so geahndeten Vergehen reichte von Mord und Totschlag über Raub und Diebstahl bis zu Beileidigung oder nächtlicher Ruhestörung. In manchen Fällen wurden derartige Strafpilgerschaften gegen Geld an vagierende Bettler delegiert, die daraus ein einträgliches Geschäft machten (peregrinatio delegata). Diese Praktiken trugen entscheidend zur Dekadenz und Pervertierung des Pilgerwesens bei, fanden ihren Niederschlag in den Stadtverordnungen in ganz Europa, durch welche dem Unwesen der "Lands-, Kriegs- und Jacobsbettler, Husierer, Heiden ... und dergleychen Leut" gesteuert werden sollte. Es wurde befohlen, "derglychen Leut hinweg zu wysen, sie nit behusen, beherbergen noch Unterschlouf geben".
Wurde eine Frau gehobenen Standes wegen Ehebruchs zu einer Strafpilgerfahrt verurteilt, so hatte sie mehrere Jahre unterwegs zu sein. (Ehebrecherinnen aus dem Volke hatten diese Möglichkeit – schon aus Geldmangel – nicht; sie durften vom Gatten erschlagen, verstoßen, verstümmelt oder in die Sklaverei verkauft werden.) Einfache Kleriker büßten für Mord, Meineid oder Unzucht mit fünfjähriger Pilgerschaft, Bischöfe gingen für die gleichen Delikte 12 Jahre auf den Pilgerweg. Mönche oder Nonnen, die miteinander Unzucht trieben, mussten jeweils sieben Jahre pilgern; hatte ein Mönch Verkehr mit einer einfachen Magd gehabt, so reduzierte sich die Strafe auf drei Jahre. Strafpilger durften keine festen Schuhe tragen, hatten sich in grobes Zeug zu kleiden und mussten wöchentlich drei Tage bei Brot und Wasser fasten. Mördern wurde ihr Mordwerkzeug an den Leib geschmiedet oder sie trugen schwere Eisenketten an Händen und Füßen. War ein Strafpilger nach festgesetzter Zeit nicht nach Hause zurückgekehrt, verlor er – falls er verheiratet war – 50 % seines Besitzes, als Lediger den gesamten Besitz.