Tafelgut

Aus Mittelalter-Lexikon
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Tafelgut (auch: Servitialhof, Mensalgut, Kameralgut; lat. bonum mensalium). Bezeichnung derjenigen Teile des ®Reichsgutes, die in eigener Regie des Königs betrieben wurden und zur Versorgung des reisenden Königs und seiner Entourage dienten ("curie que pertenent ad mensam regis Romanorum"). (Andere Teile des königl. Grundbesitzes waren als Lehen ausgegeben oder gegen Zins verpachtet.) Die geschuldeten Leistungen (servitia regis) waren dem Vermögen der einzelnen Königsgüter angepasst und waren jährlich – oft über beträchtliche Entfernungen hinweg – zu erbringen. Für einen der rheinfränkischen Höfe z.B. betrug das servitium: 40 Schweine, 7 Ferkel, 50 Hühner, 5 Kühe, 500 Eier, 10 Gänse, 5 Pfd. Pfeffer, 90 Käse, 10 Pfd. Wachs und 4 große Fuder Wein. Getreide, Pferdefutter u.ä. wurden als selbstverständliche Leistungen vorausgesetzt und nicht eigens erwähnt. (Einzig erhaltenes Tafelgüterverzeichnis ist das für die Jahre um 1130/50, überliefert in einer Abschrift von 1165/74 in einer Sammel-HS des Aachener Marienstifts). Das servitium konnte außer in Gütern der agrarischen Eigenprodukten auch in Luxusgütern (Gewürze) oder in Geldzahlung erbracht werden.
Bei B. Heusinger findet sich eine Aufstellung der "in dem Tafelgüterverzeichnis von 1064/65 enthaltenen königlichen Servitialhöfe in den Itineraren der deutschen Könige von Heinrich I. bis Konrad IV." Beispielhaft seien daraus genannt: Aachen, Eschwege, Frankfurt, Goslar, Grone, Ingelheim, Merseburg, Nürnberg [Nurenberc castrum]), Tilleda, Tribur, Werla.
(s. Reisekönigtum, servitia regis, Tafelgüterverzeichnis)