Tagung
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Tagung (mhd. tagunge, tagedinc, teidinc; zu tagen = Gericht halten). Gerichtsverhandlungen hatten nach altem Recht an hellichtem Tage stattzufinden, also nach Sonnenauf- und vor Sonnenuntergang. Mit sinkender Sonne verloren gerichtliche Akte und Verfügungen – sei es Ladung, Schwur oder Urteilssprechung – ihre rechtsverbindliche Kraft. Erst am Morgen des nächsten Tages konnte weiterverhandelt werden. (Der Fall dürfte nicht allzu häufig eingetreten sein, da gemäß Sachsenspiegel Richter und Schöffen bis zur Urteilsfindung nüchtern zu bleiben hatten, also schon ihres Hungers wegen das Gerichtsverfahren beschleunigten und noch bei Tageslicht zu Ende brachten.)
(s. Vertagedingen)