Träger
Träger (Kraxenträger; mhd. trager, treger, chrechsener). Ohne Träger ist der ma. Warenverkehr nicht denkbar. Mancherorts wurden Trägerordnungen erlassen, welche Trägertaxen je nach Warenart enthielten. Die Trägerordnung war an der Waage oder am Rathaus angeschlagen, davon abweichende Preisabsprachen waren mit Bußgeld belegt.
Völlig unverzichtbar waren Lastenträger auf schwierigen Gebirgssteigen, die für Saumtiere unbegehbar waren. Die Trägerkolonnen bestanden im FMA. meist aus Sklaven und Kriegsgefangenen, später verdingten sich alpenländische Talbewohner, die gebirgserfahren und wetterkundig waren. Pro Mann dürfte eine Tragelast von ca. 35 kg zugeteilt worden sein, was ungefähr einem Viertel dessen entsprach, was einem Pferd aufgebürdet wurde. Gelegentlich ließen sich Reisende auch in Sänften befördern, zwischen deren Tragholmen auf Gebirgspfaden stets Träger, auf bequemeren Wegstrecken auch Pferde eingespannt waren.
Im sma. Hamburg ist eine Bruderschaft der Kranträger (kraendregere) belegt, "die mit den großen Karren bei dem alten und neuen Kran fahren", also Warenballen hin zu oder weg von den Kränen bzw. zur Waage transportierten. Unklar ist, inwieweit eine Verbindung zwischen Kranträgern und Karrenschiebern (karenschuvere) bestand.
(s. Hilfsarbeiter, Wasserträger)