Trauermusik

Aus Mittelalter-Lexikon
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Trauermusik (zu mhd. trure, triure = Trauer; lat. planctus, zu plangere = sich aus Trauer laut {auf die Brust} schlagen, laut klagen, trauern; lamentatio das Wehklagen). Im frühen Christentum waren Totenklage und Trauermusik durch Synodalbeschlüsse verboten, wollte man doch die heidnischen Trauerriten mit Klageweibern und anderem Spektakel überwinden. Trauergesänge auf den Tod von Herrscher-Persönlichkeiten kamen dann wieder im 7. Jh. auf (K. H. Wörner). Im HMA. entwickelte die provencalische Trobadorskunst die mlat. planch (okz. planh), einen versivizierten Totengesang auf eine Geliebte, einen Freund, Gönner oder Herrn und die complainte (frz. = Klage), einen Klagegesang auf schmerzhafte Erlebnisse jeder Art (von verschmähter Liebe bis zum Verfall der Sitten, den Verlust eines Objekts oder irgendein öffentliches Unglück). Beispiele der letzteren Art, darunter scherzhafte Scheinklagen, fanden im SMA. als kleine Druckwerke Verbreitung.
Die christl. Liturgie entwickelte vom 8. Jh. an eigene Formen des Totengedenkens (Totenmesse, Requiem) und gregorianische Choräle im Sinne der memoria. Ein häufig wiederkehrendes Motiv ist das „Requiem aeternam dona eis, Domine; et lux perpetua luceat eis“/„Herr, gib ihnen die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte ihnen“. Im 14. Jh. kam der spätgregorianische Hymnus „Dies irae“/„Tag des Zorns“ in der Totenmesse auf, der Bezug nimmt auf die Sündhaftigkeit des Menschen und den gerechten Zorn des Herrn beim Jüngsten Gericht.