Treuga Dei
treuga Dei (mlat., = Waffenstillstand Gottes; abgeleitet v. altsächs. trewa = Treue, Frieden; Friedenstage und –zeiten, während derer jede Gewalttat verboten war). Seit der ersten Hälfte des 11. Jh. nachzuweisende Spätform der ®Gottesfrieden. Sie fand rasche Verbreitung in Frankreich, Spanien und Italien und gelangte gegen Ende des 11. Jh. auch nach Deutschland (Köln 1083, Bamberg und Mainz 1085). Adressat der treuga Dei waren die Angehörigen des waffentragenden Standes, die milites, die sich dem Friedensgebot durch feierlichen Eid verpflichten mussten. Ziel der Gesetzesmaßnahme war die Eindämmung des Fehdewesens durch Unterschutzstellung bestimmter Personen zu gewissen Zeiten und an festgelegten Orten. Initiiert wurde sie durch die Bischöfe, Gesetzeskraft erlangte sie durch Synodalbeschluss. Friedensbruch wurde mit Kirchenstrafen bis hin zur Exkommunizierung und Verfluchung bestraft.