Unfehlbarkeit

Aus Mittelalter-Lexikon
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Unfehlbarkeit (lat. infallibilitas; der Begriff war bis ins 14. Jh. Gott alleine vorbehalten, stattdessen sprach man von inerranz). Die Unfehlbarkeit bei Entscheidungen in Glaubensdingen war auf dem 1. ökumenischen Konzil (Nikaia, 325) der allgemeinen Bischofsversammlung zuerkannt worden. Seit dem HMA. gab es Stimmen sowohl für die Unfehlbarkeit auch des Papstes (Begründung: da die Gesamtheit der Kirche durch den Beistand des Hl. Geistes in Glaubensdingen nicht irren könne, könne auch das Haupt der Kirche nicht irren) als auch dagegen (s. Konziliarismus). Während der Franziskaner Petrus Johannes Olivi wegen seiner "verwerflichen Irrlehre" von der Unfehlbarkeit des Papstes im 13. Jh. als Häretiker verurteilt wurde, trat gleichzeitig Thomas von Aquin unbehelligt dafür ein. (Erst auf dem Vaticanum 1870 wurde die Unfehlbarkeit des Papstes bei Verkündigungen von Glaubenslehren ex cathedra proklamiert.)