Unflatskinder

Aus Mittelalter-Lexikon
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Unflatskinder (mhd. unvlat = Schmutz, Sünde, Schande). Kinder, die außerehelich und unter schändlichen Umständen (von Geistlichen oder von Partnern zu engen Verwandtschaftsgrades) gezeugt waren, auch Hurenkinder und aus einer Vergewaltigung stammende Kinder. Sie hatten – im Gegensatz zu nicht anruchtigen Unehelichen – keinen oder nur beschränkten Anspruch auf Unterhalt, jedoch sollten sie von den Eltern genug bekommen, um nicht zugrunde zu gehen.