Ungeld

Aus Mittelalter-Lexikon
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Ungeld (mhd. ungelt; auch umbegelt, umgelt, ufslac; eigentl. = zusätzliche Geld-Abgabe, die nicht sein sollte; mlat. accisa, zu lat. accidere = vermindern). Abgaben von 1 – 5 % auf Einfuhr und Verkauf von Lebensmitteln (Salz, Korn, Vieh, Fleisch, Wein, Bier). Wurde erstmals im 13. Jh. auf den Märkten und an den Stadttoren der Reichsstädte erhoben (Köln 1206). Gilt als älteste indirekte Steuer in Europa. Die Einzugsbeamten wurden ungelter genannt.
Der Ertrag aus dem Ungeld wurde zum größten Teil für den Bau und die Instandhaltung der städtischen Wehranlagen (Mauern, Türme, Tore, Gräben, Wälle usf.) verwendet. Die unbeliebte Verbrauchssteuer war Anlass von ständigen Streitigkeiten zwischen Bürgern und Stadtherrn bzw. -rat - besonders, wo die unteren Schichten stärker belastet wurden als die Reichen.
Erstmals wird der Begriff Ungeld in einer Urkunde König Wilhelms für die Stadt Goslar erwähnt (1251). - Im Urkundenbuch von Straßburg heißt es 1262: dass durch das Ungeld "unser gemeinen burgere ... gearmert unde die gewaltigen gerichert" würden.
(s. Bürgerrevolten)