Urlaub
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Urlaub (mhd. urloubede, urloup, urlob = die Erlaubnis [zu gehen], Verabschiedung, Abschied; lat. licentia, venia). Das Wort bezeichnete im MA. verschiedene Ausnahmeregelungen von bestehenden rechtl. Verpflichtungen oder Gepflogenheiten, etwa die Erlaubnis zum Warenverkauf außerhalb der festgesetzten Marktzeiten. Das Verb urlouben (urlaub geben) stand regelmäßig für die Bewilligung seitens eines Dienstherren, den Dienst – gegf. vorzeitig – in ehrenhafter und einvernehmlicher Weise zeitweilig oder dauernd zu verlassen.