Vermessen
Vermessen (Volksmedizin; lat. mensuratio). Nach ma. Volksglauben verlor der Mensch bei bestimmten Krankheiten sein "rechtes Maß", so etwa bei der Auszehrung (Schwindsucht). Zur Heilung oder zur Prognostikation des Krankheitsverlaufs vermaßen Messer oder Messerinnen den mit gestreckten Beinen und ausgebreiteten Armen am Boden liegenden Patienten. Waren der Abstand zwischen den Fingerspitzen und der von Scheitel zur Sohle annähernd von gleicher Länge, so hatte der Kranke "das rechte Maß", das hieß, ihm konnte geholfen werden. War die Länge zwischen den Fingerspitzen länger, wurde der Patient mit Sicherheit gesund; war sie kürzer, so war die Prognose infaust. Der zum Messen benutzte rohe Faden wurde anschließend verbrannt oder vergraben.
Die Kirche betrachtete das Vermessen als Aberglauben (superstitio) und führte es in den Bußbüchern als Vergehen. Hildegard von Bingen konstatierte sachlich: "Nam longitudo staturae hominis latidudoque ipsius, brachiis et manibus aequaliter a pectore extensis, aequales sunt ...". Sma. Erbauungsbücher mahnen: "du solt dich nit lassen messen mit einem rohen faden". Beichtspiegel forschen: "Hastu dich laszen messen mit eynem rohen faden?" Im "Renner" des Hugo von Trimberg steht: "... strecket iuch nider und lot iuch mezzen".