Versteigerung

Aus Mittelalter-Lexikon
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Versteigerung. Öffentlicher Verkauf einer Sache an den Meistbietenden; wurde im MA. in Anlehnung an römisches Vorbild praktiziert. Jedes Gebot erlischt durch ein höheres. Es bestand auch der Brauch, bei Beginn einer Versteigerung eine Kerze anzuzünden und demjenigen Bieter den Zuschlag zu geben, der sein Gebot unmittelbar vor dem Erlöschen der Kerze gemacht hatte. Die wohl früheste Erwähnung einer Auktionskerze findet sich Ende des 13. Jh. im fränkischen Rechtskreis bei der Versteigerung von Tieren.