Wünschelrute

Aus Mittelalter-Lexikon
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Wünschelrute (mhd. wünschelruote, -gerte, -ris, zwisele; lat. virgula divinatoria, v. mercurialis). Herkunft und Entstehungszeit der Wünschelrute sind unbekannt. Der Brauch dürfte in dem uralten Glauben an die übernatürliche Kraft des ®Stabes wurzeln. Die Wünschelrute war der Form nach ursprünglich gerade oder am oberen Ende leicht gekrümmt, wahrscheinlich erst vom 13. Jh. an gegabelt. Sie stammte üblicherweise vom Haselnussstrauch oder vom Apfelbaum und war von größter Sensitivität, wenn einjährig und um die Mittags- oder Mitternachtsstunde des Johannistages unter dem Hersagen von Beschwörungs- oder Gebetsformeln geschnitten. Ihr Gebrauch galt der Suche nach Metalladern und Grundwasser-Strömen („Wasseradern“), aber auch dem Lokalisieren verborgener Schätze oder Reliquien, der Bestimmung des Geschlechts eines Ungeborenen, dem Wiederauffinden entlaufener Haustiere, dem Befinden entfernt lebender Angehöriger oder dem Aufenthaltsort flüchtiger Diebe oder Mörder. Wünschelrutengänger waren in abergläubischen Vorstellungen verhaftet, sofern sie nicht baren Betrug übten. Sie mussten unbescholtene und christlich gesinnte Männer sein und durften beim Rutengehen weder Geld noch Eisen bei sich tragen. Der Rutengänger hielt die Gabelenden seiner Rute mit zwei Händen derart, dass das Ende von seinem Körper wegwies; je nachdem, ob und wie die Rute ausschlug, zog er seine Schlüsse.
Die Meinung der ma. Gelehrten war geteilt: die einen lehnten das Rutengehen als ars incerta ab, andere waren von dessen Wert überzeugt. Der wohl beste Sachkenner der Geschichte der Wünschelrute, Carl Graf von Klinckowstroem, erachtet als älteste unbezweifelbare Darstellung eines Wünschelrutengängers die in einer Wiener Handschrift, entstanden um 1420.