Waltbote

Aus Mittelalter-Lexikon
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waltbote (aus mhd. walten = herrschen und slaw. pot = Herr, also = Bote des Waltenden, Abgesandter, Bevollmächtigter; auch Walpoten, Walpodenen. Lat. missus comitis). In den Gebieten am Obermain verbreitete Amtsbezeichnung für einen, der als Verwalter von Reichsgut, als Sendbote und Siedelmeister des Landesherren (des Kaisers, des Bischofs) fungierte und in dessen Namen Machtbefugnisse innehatte. Der Amtstitel wurde unter der Herrschaft der Bamberger Bischöfe zu Beginn des 11. Jh. eingeführt. Waltboten waren edelfreien Standes oder konnten als Ministeriale in den Amtsadel aufsteigen. Sie entstammten ursprünglich wendischen Familien, da diese in den fränkischen Grenzgebieten zur Durchsetzung von Rodung und Christianisierung in den mehrheitlich von Slawen bewohnten Gebieten der Landesherrschaft als besonders geeignet erschienen. Um die Mitte des 13. Jh. ging die Macht der Walpoten zu Ende. Ihre Güter gingen an die Andechser, den Burggrafen von Nürnberg und an das Kloster Langheim.
Als Gründungen der waltboten sind noch heute im Fichtelgebirge, Frankenwald und in der Oberpfalz manche Ortschaften durch ihren Namen ausgewiesen: Walberngrün, Walbenreuth, Walpotengrün (Wüstung am Waltbotengrunerbach). Auf die slaw. Abstammung der Walpoten verweisen Namen ihrer Burgen wie Trebgast oder Zwernitz. Im fränk. Nordgau entstand aus der Amtsbezeichnung ein Familienname – man war nicht mehr waltpoto sondern hieß Walpoto.