Wappen der hohen Geistlichkeit
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Wappen der hohen Geistlichkeit. Im 13. Jh., als sich das Wappen als Hoheits-, Eigentums und Familienzeichen allgemein durchgesetzt hatte, begannen auch Prälaten (Bischöfe, Äbte, Pröpste) sich Wappen zuzulegen; Klöster und Orden folgten, wobei das Wappen des Instituts neben das Wappen des Vorstandes (Abt, Propst) gesetzt wurde. Infulierte Äbte führten im Wappen Mitra und Stab, geistliche Fürsten – als Inhaber des Blutbanns – auch das Schwert.