Weihbischof

Aus Mittelalter-Lexikon
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Weihbischof (mhd, wih-bischof; lat. episcopus auxiliaris = Hilfsbischof, auch e. vicarius, e. pontificalibus). Das Amt bildete sich im FMA. aus, als christl. Bistümer im Orient von Heiden erobert wurden und die Bischöfe fliehen mussten. Diese suchten Zuflucht bei Bischöfen anderer Diözesen und wurden dort vom „ordentlichen“ Bischof (e. ordinarius) aushilfsweise mit bischöflichen Aufgaben betraut (Visitationsreisen, Spende der Weihesakramente, Kirchweihen, Firmungen). Im weiteren Verlauf des MA. wandelte sich diese provisorische Einrichtung in ein festes Amt um, und Bischöfe wurden von vornherein in Diözesen eingesetzt, die nicht mehr in christl. Gebiet gelegen waren, die in partibus infidelium - in Gebiete der Ungläubigen - geraten waren.
Als Beispiel sei der Augustiner-Bettelmönch Inzelerius genannt, der 1273 urkundlich als erster Weihbischof von Bamberg genannt wird. Er war nicht nur in Bamberg, sondern auch in den Diözesen Würzburg, Mainz, Konstanz und Straßburg bestallt.