Weinheilige
Weinheilige. Aus den Weingöttern der Antike wurden im Christentum Weinheilige. Dazu gehörten schon im FMA. die Heiligen Stephanus, Laurentius, Vincentius und Medardus, ferner St. Theonest und St. Goar, St. Eligius, St. Johannes und die hl. Maria. Seit dem 13. Jh. galt St. Urban als meistverehrter Schutzpatron der Winzer. Gemeint ist Papst Urban I. (200 - 230), dessen sterbliche Hülle 849 in den elsässischen Weinort Erstein überführt wurde. Der Urbanstag (25. Mai) war der Festtag der Winzer, an dem die Beendigung der Weinbergsbestellung feucht-fröhlich gefeiert wurde. Eine alte Winzerregel lautet:
"Wenn St. Urban lacht,
so tun die Trauben weinen,
weint St. Urban, so gibts
der Trauben nur recht kleinen".
(Ein sonniger St. Urbanstag garantierte demnach eine gute Weinernte.) In Franken feierte man das Weinfest zu Ehren des hl. Kilian am 8. Juli, im Gebiet der Rheinpfalz wurde am 8. August des Weinheiligen St. Cyriakus gedacht.
Den jeweils örtlich verehrten Weinheiligen errichteten die Winzer in oder nahe den Weingärten Kapellchen oder Bildstöcke.
Hatte die Anrufung eines der Weinheiligen an seinem Gedenktag gutes Wetter gebracht, wurde er angebetet und gepriesen; wenn es schlechtes Wetter gab, konnte es geschehen, dass sein Abbild mit Schmutz beworfen wurde.