Westwerk

Aus Mittelalter-Lexikon
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Westwerk (Westbau, Westriegel). Westabschluss des Baukörpers bedeutender Bischofs- und Klosterkirchen im karolingisch-ottonischen Herrschaftsgebiet, oft mit eigenem Querschiff an das Kirchenschiff angebunden. Dieser quergelagerte westliche Bauteil kann als Turm, Turmgruppe oder als Riegel mit durchlaufendem Dach ausgebildet sein. Die westliche ®Vierung ist meist überkuppelt, kleinere Türme (Treppentürme) sind dem Querbau angegliedert. Im Untergeschoss des Westbaus kann sich eine ®Krypta befinden. Auf dem Niveau des Kirchenschiffes liegt die vom Hauptportal ins Kircheninnere führende Durchgangshalle, gedacht als Eingangsraum, als Aufstellungsraum für Prozessionszüge oder als Tagungsraum des Sendgerichts. Das Obergeschoss diente als Gemeindekirche, Taufraum, Nonnenchor oder Herrscherempore.
Das Westwerk als charakteristisches Element der karolingischen und ottonischen Kirchenarchitektur war als Abbild des "imperium mundi", der Staatsgewalt, und der "Ecclesia militans" gedacht und entsprach mit seinem wehrhaften Charakter dem königlichen Repräsentationsbedürfnis. Es sollte die Präsenz des Herrschers versinnbildlichen, auch wenn dieser nicht persönlich anwesend war. Demgegenüber lag im Osten der geheiligte Kirchenraum, die "Ecclesia triumphans".
Beispiele: Reichskloster Lorsch (W. archäologisch erschlossen; 767 -774); Dom zu Halberstadt (W. durch Fundamente belegt; 859 geweiht); Dom zu Hildesheim (Fundamente; 852 - 980); Klosterkirche St. Pantaleon in Köln (Bau I; 965 - 980); die karolingische Abteikirche von Corvey (geweiht 885); Dom zu Minden (ohne Untergeschoss; 947 - 952); Stiftskirche Gernrode (ab 960); St. Patrokli in Soest (um 1000); die Stiftskirche zu Freckenhorst (um 1090); die Klosterkirche von Maria Laach (1093); St. Ludgerus in Essen-Werden (vor 1250).