Wiedergänger

Aus Mittelalter-Lexikon
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Wiedergänger, Untote. In german. Vorstellungen wurzelt der ma. Volksglaube an lebende Leichname, die – vor allem nächtens – unter den Lebenden Unheil und Schrecken verbreiten. Als Voraussetzungen für das Wiedergängertum galt, dass der Verstorbene ein böses, gottverhasstes Leben geführt, dass er eine besonders lästerliche Untat begangen, oder dass er ein übles, schreckliches Ende gefunden hatte – etwa durch Ermordung, Unfall oder Selbstmord. Wiedergänger waren zumeist dazu verdammt, in feuriger Gestalt ruhelos den Ort ihrer Untaten oder ihres Sterbens zu umschweifen. Um dem Wiederkommen und Treiben der Untoten vorzubeugen, traf man verschiedene Maßnahmen an hingerichteten oder sonstwie umgekommenen Übeltätern: Sie wurden im Grab gepfählt, gefesselt, mit Steinen beschwert oder kopfunter beerdigt; man schnitt ihnen den Kopf ab, um diesen an anderer Stelle auf eine Stange zu stecken; man verbrannte die Leiche und verstreute die Asche in die Winde oder in fließendes Wasser; Leichen besonders übler Schandtäter wurden zerteilt, die Teile an verschiedenen Stellen (Galgen, Rädern, Pfählen, Stangen) zu Schau gestellt und die Eingeweide verbrannt – so verhinderte man nicht nur das Wiedergängertum, sondern brachte auch den Abscheu vor der Tat zum Ausdruck und verschreckte potentielle Täter.