Willebrief
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Willebrief (mhd., = schriftliche Zustimmung). Sofern königl. Entscheidungen Reichsrecht (z.B. Reichslehen, Reichsgut) betrafen, war der schriftliche Konsens der ®Reichsfürsten, vom 13. Jh. an vor allem der Kurfürsten einzuholen. Im SMA. war der Willebrief der Kurfürsten deren wichtigstes Instrument zur Beeinflussung der Reichspolitik.