Willküren

Aus Mittelalter-Lexikon
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Willküren (mhd. willekure [nicht vor dem 12. Jh. belegt] = freiwillige Entschließung, freier Wille, freie Wahl, Satzung. Mhd. auch einunge; lat. statutum, constitutum, voluntas). Das stadtherrliche Privilegienrecht (s. Handfesten) wurde durch autonome Satzungen (Willküren) der Städte abgelöst. In deren Bereich fiel alles, was das städtische Wohnen, Zusammenleben und Wirtschaften betraf. Sie wurden i.a. durch Schwur bekräftigt und verpflichteten dazu, sich den darin festgelegten Rechtsregeln zu unterwerfen (sie zu "verwillkürn") und sich im Übertretungsfalle der vorgesehenen Strafe zu unterwerfen. Willküren wurden vom Rat gesetzt und konnten von diesem den Gegebenheiten entsprechend geändert oder abgeschafft werden. Maßgeblich war dabei ausschließlich das Interesse der Stadt bzw. der Bürgergenossenschaft.