Wucher
Wucher (mhd. wuocher = Nachwuchs, Zunahme; auch merschaz; lat. turpe lucrum [unsittlicher Gewinn]; erst in der Neuzeit wurde der Begriff "Wucher" auf die Einforderung überhöhter Zinsen eingeschränkt.) Mit "wuocher" bezeichnete man im MA. die Zinsnahme auf ein gegebenes Darlehen. Christlichen Eiferern galt schon das Gewinnstreben des Kaufmanns als Wucher (Th. v. Aquin: inhonesta mercimonia), sollte doch nur derjenige einen Gewinn erzielen, der selbst etwas erzeugte, herstellte oder bearbeitete. Der Handel erwies sich jedoch als unverzichtbar, als immun gegen den Vorwurf der Wucherei. Klerikern war Wucher kirchlicherseits von Anfang an verboten, den übrigen Christen wurde es durch die Admonitio generalis Karls d. Gr. (789) und das II. Laterankonzil (1174) untersagt. Wucherer waren nach christl. Leher der tiefsten Hölle verfallen. Das Konzil von Vienne (1311) konstatierte gar, dass Wucherer Ketzern gleichzusetzen seien. Was den Wucherer verdammenswert machte war die Tatsache, dass er von der Arbeit anderer lebte, ohne selbst zu arbeiten; arbeitete doch das Geld von alleine, mit Hilfe der Zeit. ("Der Menge an Geld, die sie aus dem Wucher beziehen, entspricht die Menge an Holz, das in die Hölle geht, um sie [sc. die Wucherer] zu verbrennen".) Durch den steigenden Bedarf an Handels-, Bau- und Rüstungskapital wurde die Kirche unter Druck gesetzt; auf dem vierten Laterankonzil (1215) wurde ein eleganter Ausweg gefunden, indem jüdische Geldleiher von dem Zinsverbot ausgenommen wurden. Juden, die ja ohnehin als Verdammte galten, durften Geldgeschäfte mit gesetzlich festgelegten Höchstzinssätzen tätigen (mhd. judiste = Wucherer). Zudem waren jüdische Geldverleiher zur Ausschöpfung des gesetzlich höchstmöglichen Zinssatzes gezwungen, um die hohen Summen für ihr Privileg als servi camerae aufzubringen. Je größere Summen ein Geldverleiher vergeben hatte, je höher Schuld und Schuldzins aufliefen, in desto größere Gefahr kam er. Vielfach wurden jüdische Geldverleiher erschlagen, um auf diese Weise eine Schuld zu tilgen. Wo nicht das Leben, verloren sie oft ihren Besitz: so erließ z.B. König Wenzel IV. 1385 und 1390 seinen Untertanen ihre "Judenschulden", wenn sie ihm als Gegenleistung einen niedrigen Betrag zukommen ließen.
Vom 13. Jh. an traten professionelle Geldverleiher christl. Glaubens auf, die päpstlicherseits vom Zinsverbot ausgenommen und auch nach weltl. Recht geduldet waren - blieb doch nur durch ihre Kapitaldienst das ökonomische Getriebe in Bewegung. Sie stammten vor allem aus Norditalien (s. Lombarden) und Südfrankreich (s. Kawerschen). Durch sie entstanden die ersten, europaweit agierenden Großbanken Europas.
Nachdem im 15. Jh. die meisten Judengemeinden ausgerottet oder abgewandert waren, kam man von der strikten Handhabung des Zinsverbots gänzlich ab, Wucher wurde durch eine wachsende Zahl von Ausnahmeregelungen legalisiert. Antonin von Florenz, Sohn eines Notars und 1445 - 1459 Erzbischof von Florenz, verfasste eine Rechtfertigung der Zinsnahme und anderer umstrittener Praktiken des Wirtschaftslebens. Die Zinssätze folgten der jeweiligen Nachfrage und schwankten zwischen 10% und mehr als 100%.
(s. Geldwirtschaft, Wechsel (monet.), Wechsler)