Zöllner
Zöllner (mhd. zoller, zolnaere, zolnarius, zolschriber, ungelter, umgelter; lat. telonarius). Die Inhaber des Zollregals (König, Ladesfürsten) oder von Zollprivilegien (Bistümer, Klöster, Städte) ließen an bestimmten Weg-, Straßen- oder Flussstellen (Zollstätten) durch Beamte – Zöllner – den jeweils fälligen Zoll erheben. Zöllner waren entweder fest besoldet und hatten die Einnahmen an die Kammer des Zollherrn abzuführen, oder sie arbeiteten als Pächter der Zollstelle auf eigene Rechnung. Da Zöllner oder Zollpächter über ihre Einnahmen Buch zu führen hatten, mussten sie lesen und schreiben können, waren also gebildete Leute, häufig Kaufleute. Ihnen standen – zumindest an den stark frequentierten Zollstellen – Hilfskräfte zur Seite: Zollschreiber, diesen nachgeordnete Nachschreiber (Gegenschreiber) und Leute, welche das Zollgut untersuchten und taxierten (Nachgänger). Im FMA. wurden Zölle z.T. in Naturalien – in Bruchteilen der jeweiligen Ware – erhoben; im 14./15. Jh. wurden Naturalzölle gänzlich vom Geldzoll abgelöst. Der festgesetzte Zollbetrag wurde im Beisein des Zollpflichtigen in eine stark armierte und mehrfach verschlossene Truhe eingelegt und in einem Register vermerkt.