Zeughaus
Zeughaus (zu mhd ziuc = Werkzeug, Gerät, Ausrüstung, Waffen; lat. armamentarium; auch Arsenal, ital. arsenale, von arab. dar as-sina´a = Haus des Handwerks). Im SMA. aufgekommene Zweck- und Repräsentationsbauten, ursprünglich zur Verwahrung und Instandhaltung des herrschaftlichen oder städtischen Bestandes an Waffen, militärischen Ausrüstungsgegenständen und Vorräten. Frühe Zeughäuser gab es in Ulm (erstmals erwähnt 1433), Leipzig (1498, bald darauf in das erste Gewandhaus umgewidmet) oder München (noch im gotischen Stil erbaut, ältester erhaltener Profanbau der Stadt).
Vor dem Aufkommen der Zeughäuser war die Waffensammlung der Stadtwache in den Türmen der Stadtmauer oder in der Rüstkammer des Rathauses untergebracht, so etwa im westfälischen Münster; das immer umfänglicher werdende Arsenal machte gegen Ende des MA. vielerorts die Errichtung eines eigenen Bauwerks notwendig. In das Zeughaus konnte auch der städt. Werk- oder Bauhof integriert sein.
Da die jeweiligen Stadt- oder Landesherren auswärtigen Gästen mit ihrem Rüstungsschatz imponieren wollten und dazu Führungen durch ihre Rüstkammern veranstalteten, wurde aus sma. und frühneuzeitlichen Zeughäusern häufig Museen.