Achtbuch

Aus Mittelalter-Lexikon
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Achtbuch (mhd. ahtebuoch; lat. liber proscriptorum). Nach einer Vorschrift des Reichslandfriedens von 1235 angelegtes schriftliches Verzeichnis der von einem Gericht auf ®Acht oder ®Stadtverweisung ausgesprochenen Urteilssprüche. Frühe Beispiele sind die Achtbücher oder (entsprechende Verzeichnisse) von Lübeck 1243, Iglau 1249, Rostock 1258, Lüneburg 1272, Rothenburg o.T. 1274, Nürnberg 1285. Seit Beginn des 14. Jh. sind Achtbücher von Land- und Stadtgerichten in steigender Zahl erhalten; solche des Reichshofgerichts dagegen fehlen.